Den natürlichen Hang des Menschen zum Spiel gab es schon immer, und es wird ihn wahrscheinlich immer geben. Wenn man von dieser absoluten Realität ausgeht, wäre jedes völlige Verbot des Spiels ein Nonsens und würde diesen Tätigkeitsbereich unausweichlich in den Untergrund treiben, was sozial gefährlich wäre. Da sich der Gesetzgeber dieser Realität bereits 1851 perfekt bewusst war, zog er es vor, die Organisation bestimmter Spiele, und insbesondere Lotterien, zuzulassen, aber unter strikten Bedingungen. Für die von der Nationallotterie als Aktiengesellschaft öffentlichen Rechts organisierten Spiele werden die Bedingungen u.a. vom Grundgesetz vom 19. April 2002 und, ergänzend, vom Verwaltungsvertrag vorgeschrieben, vereinbart von diesem öffentlichen Unternehmen und dem belgischen Staat sowie vom Königlichen Erlass zur Festlegung ihrer Statuten. Wenn nach dem Wortlaut ihres Grundgesetzes vom 19. April 2002 die Mission der Nationallotterie zuerst darin besteht, im Interesse der Allgemeinheit und nach gewerblichen Methoden öffentliche Lotterien, Wetten, Wettbewerbe und Glücksspiele zu organisieren, hat der Verwaltungsvertrag ihr außerdem eine parallele Mission als sozial verantwortlicher öffentlicher Beauftragter anvertraut. Das Ziel ist die Kanalisierung verschiedener in Belgien an den Tag gelegter Spielverhalten, auf die Verhütung aller Exzesse zu achten, verletzliche Verbraucher zu schützen und aktiv und autonom zur Vorbeugung und Behandlung von Spielsucht beizutragen. Die Nationallotterie bemüht sich außerdem, zur Begrenzung der Gesamtgröße des Glücksspielmarks in Belgien beizutragen, indem sie ihre Politik zur Entwicklung von Produkten und ihre Politik der Vermarktung nicht auf die Erweiterung des Glücksspielmarks, sondern auf die Rückgewinnung der Marktanteile der privaten Betreiber ausrichtet, seien sie Belgier oder Ausländer, legal oder illegal. Auf diese Art muss sie auf sozial verantwortliche Weise die Gelder generieren, die es ermöglichen, ihren finanziellen Verpflichtungen hinsichtlich des Finanzamts und der Begünstigten ihrer Subventionen nachzukommen. Während diese Mission zugleich schwer, nobel und spannend ist, ähnelt sie vor allem dem heiklen Finden des Gleichgewichts, das darauf abzielt, einerseits den natürlichen Hunger des Menschen zum Spielen zu stillen und andererseits darauf abzuzielen, dass dies ein harmloser Zeitvertreib bleibt.
VOM GESETZGEBER ANVERTRAUTE MISSION
Mit dem Gesetz vom 19. April 2002 wurde die Nationallotterie am 16. Juli 2002 in eine Aktiengesellschaft öffentlichen Rechts umgewandelt, und sie ist im Interesse der Allgemeinheit und nach gewerblichen Methoden mit der Organisation betraut:
- Von öffentlichen Lotterien, Wetten und Wettbewerben, allgemein in den Formen und nach den Modalitäten wie vom König auf Vorschlag seines Ministers für Dienstaufsicht vorgeschrieben.
- Von Glücksspielen in den allgemeinen Formen und nach den Modalitäten wie vom König per Erlass vorgeschrieben, auf Vorschlag seines Ministers für Dienstaufsicht und des Ministers für Justiz und nach Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom Ministerrat abgestimmt.
Das Gesetz vom 19. April 2002 legt auch fest, dass:
- Die o.g. Aktivitäten Aufgaben des öffentlichen Dienstes sind;
- Die Nationallotterie über das Monopol bezüglich der Organisation öffentlicher Lotterien sowie über das Recht verfügt, die Werkzeuge der Informationsgesellschaft bezüglich der Organisation von Wetten, Wettbewerben und Glücksspielen zu nutzen.
- Ein Verwaltungsvertrag, vereinbart zwischen dem belgischen Staat und der Nationallotterie, die Bedingungen definiert, nach denen diese ihre Aufgaben des öffentlichen Dienstes erfüllt, d.h. die Rechte und Pflichten der Nationallotterie und des belgischen Staats untereinander.
VOM VERWALTUNGSVERTRAG ANVERTRAUTE MISSION
Im Geiste des Gesetzes vom 19. April 2002 wird sie in dem zwischen dem belgischen Staat und der Nationallotterie bestehenden Verwaltungsvertrag u.a. Aspekten in den Verhaltensregeln, denen diese letztere folgen muss, um ihre Mission zu erfüllen, als "Dienstleistungserbringer sozial verantwortlicher und professioneller Spielfreuden" definiert.
Wenn die Nationallotterie für die Promotion der Spiele, die sie organisiert, ebenso wie private Unternehmen, zwar auf kommerziell intensive Methoden zurückgreifen kann, ist sie allerdings Daran gehalten, diese zu verwenden, um gleichzeitig zwei entscheidende Ziele zu verfolgen:
• Gezielt das Spielverhalten in Belgien zu kanalisieren, und dies, indem sie einer großen Personengruppe nahe legt, mit Freude am Spiel eine Alternative zu privaten und/oder illegalen Spielen bilden können. Diese Pflicht des Kanalisierens bedingt, dass sie bestehende Liebhaber von Lotterien, Wetten und Glücksspiele mit einem modernen und attraktiven Angebot anzieht, ohne den Marktanteil in Belgien zu erweitern;
• Mit ihrer Spielepolitik darauf zu achten, dass sie keine Abhängigkeit verursacht. Diese Politik geht von der Entwicklung neuer Spiele bis zu ihrem Vertrieb, ohne dabei die Botschaft der Werbung zu vergessen, in die sie einbezogen werden. Die Nationallotterie muss außerdem aktiv und autonom zur Vorbeugung und Behandlung der Spielsucht beitragen, indem sie diesbezügliche Initiativen unterstützt.
AUSFÜHRUNG DER MISSIONEN
Diese beiden Missionen bringen die Nationallotterie konkret zur Entwicklung einer kommerziellen und institutionellen Politik, die neben ihrer verantwortlichen und professionellen Wesensart die Verfügbarkeit, Regelmäßigkeit, Integrität, Sicherheit, Transparenz und den guten Ablauf der dem Verbraucher angebotenen Spiele garantieren und dabei Minderjährige und vor Verhalten schützen muss, um gegen Abhängigkeit vorzubeugen.
Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit der Spiele muss so sein, damit Liebhaber von Spielen sich nicht gezwungen sehen, illegal zu spielen und/oder das Risiko eingehen, dort abhängig zu werden, wo Gesetze, Integrität, Sicherheit und Transparenz nicht in gleichem Maße garantiert werden. Sie muss folglich von einem Vertriebsnetzwerk gestützt werden, welches das gesamte Königreich abdeckt, damit der Verbraucher in einem geographisch angemessenen Umkreis darauf zugreifen kann. Die Nationallotterie achtet darauf, dass es in jeder Gemeinde mindestens eine zugelassene Verkaufsstelle gibt, ungeachtet von Rentabilitätskriterien, die einen der Faktoren bilden, nach dem sich private Betreiber richten.
Gesetzmäßigkeit
Die Nationallotterie beachtet strikt die Gesetzgebung, der sie unterliegt. Jedes neue Spiel, dass sie herausbringen möchte und das zuvor einem Bericht der positiven Auswirkungen hinsichtlich des Risikos der Abhängigkeit unterliegt, wird dem zuständigen Minister für Dienstaufsicht zur Annahme vorgelegt und bedingt die Verabschiedung eines Königlichen Erlasses, der die Regeln hierfür festlegt. Somit hat der Staat eine regulierende Aufgabe. Diese verläuft so, dass die Spielordnungen der Nationallotterie so sicher wie möglich sind, damit sie keine abweichenden Interpretationen zulassen. Somit wird die rechtliche Sicherheit garantiert, auf die die Anwender ein Recht haben.
Integrität und Sicherheit
Die Sicherheit der Spiele und die strikten Kontrollverfahren bei ihrer Herstellung und ihrem Vertrieb bilden unumgängliche Voraussetzungen. Denn da die Nationallotterie Informatiktechnologien und -techniken nach neuestem Stand verwendet, sind die angebotenen Spiele optimal zuverlässig.
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Die Rubbelspiele werden von Druckereien in einem Industrieprozess hergestellt, der vollständig sicher ist. Dieser Prozess garantiert den zufälligen Druck der Gewinne auf den Tickets, wobei diese nach der Fertigstellung physischen, chemischen und informatischen Tests unterworfen werden, um höchste Sicherheitsstandards zu garantieren (z.B. bei der zu rubbelnden opaken Schicht). Die Informatikstruktur, welche die Nationallotterie mit ihrem Verkaufsnetz verbindet, ermöglicht das automatische Lesen der Tickets, eine optimale Rückverfolgung der nicht gekauften Tickets und mehr Sicherheit bei der Bezahlung der Gewinne gerubbelter Tickets.
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Bei den Ziehungsspielen garantiert die Nationallotterie dank bewährter Informatiktechniken eine maximale Anzahl von Teilnehmern. Sicherheitsverfahren ermöglichen es, versuchten Raub und/oder die Veränderung der von den Terminals der Annahmestellen zum Zentralrechner der Nationallotterie geleiteten Informationen zu verhindern. Vor den öffentlichen Ziehungen wird der Annahmeschluss von einem Gerichtsvollzieher kontrolliert, der auch die Ziehungen überwacht.
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Die Nationallotterie hat ein Zertifikat von der weltweiten Lotterienvereinigung (WLA), was die Einhaltung der zahlreichen Sicherheitsstandards bescheinigt, die sowohl intern als auch extern eingerichtet wurden.
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Als Aktiengesellschaft öffentlichen Rechts, und nicht wie private Anbieter von Glücksspielen und Wetten, selbst wenn sie legal sind, unterliegt die Nationallotterie zahlreicher behördlicher, finanzieller und demokratischer Kontrollen.
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Zuerst unterliegt sie der Kontrolle ihres Ministers für Dienstaufsicht und, für Entscheidungen mit einer Auswirkung auf das Budget oder die Finanzen, der Kontrolle des Minister des Haushalts. Für die Ausführung dieser Kontrollen ernennt der König diese beiden Minister sowie einen Regierungskommissar. Um auf die Einhaltung des Gesetzes, des Grundstatuts der Nationallotterie und des Verwaltungsvertrags und darauf zu achten, dass die Politik der Nationallotterie der Ausführung der Missionen des öffentlichen Dienstes Schaden zufügt, nehmen diese Regierungskommissare an den Versammlungen des Verwaltungskomitees und des Verwaltungsrats der Nationallotterie teil, und sie können sämtliche Unterlagen einsehen, Erklärungen und Informationen erbitten und alle für die Wahrnehmung ihres Mandats notwendigen Überprüfungen vornehmen. Sie können außerdem bei ihrem Minister aufschiebende Beschwerde gegen Entscheidungen einreichen, die sie gemäß dem Grundstatut oder dem Verwaltungsvertrag für ungesetzlich erachten. Der Minister für Dienstaufsicht wiederum übermittelt der legislativen und der föderalen Kammer jedes Jahr einen Bericht über die Funktionsweise der Nationallotterie. Außerdem kann die Repräsentantenkammer und der Senat jederzeit mit mündlichen oder schriftlichen Fragen Informationen einholen, die mit den gegebenen Antworten in jeweiligen Frage- und Antwort-Bulletins veröffentlicht werden und im Internet einsehbar sind. Die Kontrolle der finanziellen Situation, der Jahresrechnungen und der Regelmäßigkeit der Buchhaltung dagegen wird einem Kollegium aus drei Kommissaren anvertraut, von dem einer vom Rechnungshof ernannt wird, während die beiden anderen dem Königlichen Institut für Unternehmensrevisoren angehören.
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Die Mission der Nationallotterie und die Bedingungen, unter denen sie wie gesetzlich vorgeschrieben arbeiten muss, sind sehr viel strikter als die auf private Spielebetreiber anwendbaren. Die Nationallotterie demselben Organ zu unterwerfen, das die Gesetzmäßigkeit privater Initiativen kontrolliert, würde de facto quasi zur Lähmung der Nationallotterie führen. Daher muss die Nationallotterie neben den zahlreichen öffentlichen Kontrollen, die bereits bestehen, die Stellungnahmen des Komitees für Verantwortliches Spielen berücksichtigen, das Anfang 2006 gegründet wurde. Die gesetzliche Mission dieses Komitees besteht darin, darauf zu achten, dass die Nationallotterie bei Spielen ein verantwortliches Verhalten aufrecht erhält und dafür Richtlinien aufstellt, deren Anwendung prüft und Stellungnahmen dazu abgibt. Es besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats der Nationallotterie und drei Mitgliedern aus dem Bildungsbereich, unabhängig von der Nationallotterie und sachverständig verschiedener Aspekte verantwortlichen Spielverhaltens, sozialer Verantwortung von Gesellschaften usw.
Transparenz
Der Verbraucher hat Recht auf größte Transparenz und präzise und vollständige gewerbliche Information. Konkret bedeutet dies, dass er Vorschriften und Ergebnisse von Spielen in den Annahmestellen, bei der Nationallotterie oder auf der Webseite einsehen kann. Auf der Webseite kann er auch den jährliche Aktivitätenbericht einsehen und schriftliche Beschwerden bei einer "Kontaktstelle" der Nationallotterie einreichen. Diese Kontaktstelle prüft die Beschwerden, antwortet denen, die sie einreichten und kann Anstöße für die Suche und Umsetzung struktureller Lösungen für aufgezeigte Probleme oder Fehler geben.
Vorbeugung von nicht wünschenswertem Verhalten und übermäßigem Spielen
Die Nationallotterie muss auf die Verhütung aller Exzesse im Rahmen einer verantwortlichen Vermarktung ihrer Spiele achten.
Schutz der Minderjährigen
Man muss Minderjährige vor sich selbst schützen, sowohl im Bereich von Alkohol und Drogen als auch beim Glücksspiel. Natürlich ist das Ambiente in den Annahmestelle der Nationallotterie nicht dasselbe wie das in Casinos, Spielsälen oder Gaststätten, und obwohl das Grundgesetz der Nationallotterie keinerlei Verfügung hat, welche Minderjährigen das Spielen verbietet, hat der Gesetzgeber diese Begrenzung mit Königlichen Erlassen zur Festlegung der Vorschriften für die Teilnahme an von der Nationallotterie organisierten Spielen vorgegeben. Im Verkaufsnetz finden regelmäßig Aufklärungskampagnen zum Thema dieses Verbots statt, unter 18 Jahren teilzunehmen. Diese müssen zukünftig verstärkt werden, wobei schwere Strafen vorgesehen sind. Die Nationallotterie sieht außerdem davon ab, Spiele zu entwerfen und zu vermarkten, die auf Minderjährige abzielen, und in ihren Werbungen zu zeigen, dass Minderjährige sich an Geldspielen beteiligen. Die Werbekampagnen richten sich auch nicht an Minderjährige.
Vorbeugung des Phänomens der Abhängigkeit
Für die meisten Spieler ist das Spiel eine Form der Entspannung und des Vergnügens. Allerdings fällt es manchen Spielern nicht leicht, ihren Trieb zu kontrollieren. Sie spielen Tag und Nacht, geben sehr viel Geld zum Spielen aus und entwickeln eine Spielsucht, die schwere Folgen haben kann. Das Aufkommen der Spiele im Internet hat diese Situation noch verschärft, da es dort überhaupt keine soziale Kontrolle gibt, man 24 Stunden am Tag darauf zugreifen und Kreditkarten verwenden kann, und auch wegen der Gestaltung der Seiten und der Spiele selbst, welche die Abhängigkeit fördern usw. Obwohl die von der Nationallotterie organisierten Spiele, wie es wissenschaftliche Analysen zeigen, quasi kein Risiko der Abhängigkeit bergen, im Gegenteil zu anderen Glücksspielen, und besonders Bingos, Casinospiele, Wetten und Spiele im Internet, ist sich die Nationallotterie dennoch der Problematik des übermäßigen Spielens bewusst. Daher handelt sie als Dienstleistungserbringer sozial verantwortlicher und professioneller Spielfreuden und bemüht sich dabei, keine Produkte zu vermarkten, die abhängig machen können. Daher gibt sie, bevor ein neues Spiel herausgebracht wird, beim Komitee für Verantwortliches Spielen eine Untersuchung in Auftrag und, falls erforderlich, bei einer unabhängigen Sachverständigengruppe, auf die Erforschung von Spielsucht spezialisiert, und neue Spiele kommen nur dann heraus, wenn ein positives Untersuchungsergebnis erhalten wird. Die Nationallotterie geht sogar weiter. Sie finanziert wissenschaftliche Forschung im Bereich des krankhaften Spielens und trägt zur Veröffentlichung der erhaltenen Ergebnisse bei.
Mit Prospekten, Plakaten und Aufklebern in ihrem Verkaufsnetz sowie auf ihrer Webseite und in großen belgischen Zeitungen führt die Nationallotterie Aufklärungskampagnen durch. Diese Seiten enthalten Banner mit Links zu informativen Webseiten für verantwortliches Spielen mit nützlichen Ratschlägen und Informationen für gefährdete Personen und ihr Umfeld. Um eine Abhängigkeit schon in jungen Jahren zu vermeiden wurden für Schulen informative CD-ROMs entworfen. Die Nationallotterie beteiligt sich auch am Aufbau eines Netzwerks aus Ärzten, Psychologen und Therapeuten, spezialisiert auf die Problematik der Spielsucht. Außerdem müssen Kampagnen für professionelle Soforthilfe durchgeführt werden, und es müssen zusätzliche Bemühungen gemacht werden, um das Verkaufsnetz verstärkt auf die Problematik der Spielsucht hinzuweisen. Die Nationallotterie und die Kommission für Glücksspiele treten regelmäßig in Kontakt, um die Politik der für Glücksspiele zuständigen Behörde und die Politik der für die Nationallotterie zuständigen Behörde zu koordinieren.
Soziale Mission
Wenn die Kanalisierung des Spiels und die Vorbeugung übertriebenen Verhaltens eine überaus wichtige soziale Mission darstellt, ist auch eine andere beachtlich, und sie wird von der Gemeinschaft geschätzt: Die Zuteilung von Subsidien an Organisationen und Aktivitäten, die im Interesse der Allgemeinheit liegen. Jedes Jahr bestimmt die föderale Regierung per Königlichem Erlass, verabschiedet vom Ministerrat auf Vorschlag des Ministers, in dessen Ressort die Nationallotterie liegt, den Verteilungsplan der Subsidien der Nationallotterie. Der zwischen dem belgischen Staat und der Nationallotterie vereinbarte Verwaltungsvertrag legt bis zum Geschäftsjahr 2007 den jährlichen Betrag der Subsidien auf 210.191.000 Eur fest. Die Subsidien werden an breit gefächerte Bereiche mit sozialen, sportlichen, kulturellen, familiären und wissenschaftlichen Aufgaben und nationalen Prestiges verteilt. Es werden auch neue Initiativen unterstützt, besonders in Sachen dauerhafter Entwicklung. Die Gesamtheit dieser Subsidien der Nationallotterie macht sie zum größten Sponsor Belgiens, ein renommierter Titel, über den das Unternehmen sehr stolz ist. Als öffentliches Unternehmen, das sich seiner sozialen Rolle durchaus bewusst ist, nutzt die Nationallotterie das Instrument des Sponsorings nicht immer, wie es ein rein kommerzielles Unternehmen machen würde. Neben den auf Produkte gerichteten Sponsorings nutzt sie auch das Instrument des sozialen oder bewährten Sponsorings, auf das Markenimage der Nationallotterie als soziale öffentliche Organisation ausgerichtet. Diese Initiativen begünstigen z.B. die Integration und das Wohlbefinden von benachteiligten Bevölkerungsschichten (Restaurants des Herzens, Abendessen an Neujahr, Besichtigung von Aufführungen und Ausstellungen) zu geringen Preisen.
In groben Zügen verläuft die Verteilung der Subsidien folgendermaßen:
Beträge, die für Subsidien auf föderaler Ebene vorbehalten sind:
- Teil, der direkt vom Gesetz gewollten Zwecken vorbehalten ist: Traditionsgemäß unterstützt die Nationallotterie die Entwicklungshilfe, den Belgischen Überlebensfonds, die Nationalkasse für Katastrophen und die Stiftung König Baudouin;
- Teil, der gemeinnützigen Zielen vorbehalten ist: Initiativen familiärer, sozialer, humanitärer, patriotischer, wissenschaftlicher, kultureller, wirtschaftlicher, intellektueller oder sportlicher Natur, beispielsweise für das Nationale Olympische Komitee Belgiens für die Vorbereitung belgischer Athleten auf die Olympischen Spiele, die Special Olympics Belgium, den Nationalen Fonds für Wissenschaftliche Forschung, also für wissenschaftliche Grundlagenforschung von Krebs und Herz-Kreislauf-Krankheiten, beispielsweise für das Belgische Rote Kreuz, für Child Focus, das Giftinformationszentrum, für den WWF-Belgien, den Internationalen Musikwettbewerb Königin Elisabeth von Belgien usw.
Bei Subsidien, die mehr speziell bestimmte Minister der föderalen Regierung betreffen, werden die betreffenden Minister oder Instanzen in deren Verteilung eingebunden.
Beträge, die Subsidien für föderale Strukturen vorbehalten sind: Infolge der Lambermont-Vereinbarungen und gemäß Artikel 41 des Sondergesetzes vom 13. Juli 2001 für die Refinanzierung der Gemeinschaften und die Ausweitung der Steuerzuständigkeiten der Regionen (Belgischen Staatsanzeiger vom 3. August 2001) werden 27,44% des jährlichen Gesamtbetrags der Subsidien der Nationallotterie, seit ihrem Geschäftsjahr 2002, direkt an die drei Gemeinschaften (die flämische, französische und deutschsprachige) transferiert, die deren Verwendung absolut selbstständig beschließen. Bereiche, die indirekt Subsidien der Nationallotterie erhalten, betreffen u.a. Behinderte, Senioren, Umwelt, Unterricht, sportliche Betätigung usw.
ERHALT DER MISSION
Die Missionen der Nationallotterie beinhalten, dass sie eine außergewöhnliche soziale Rolle spielt, indem sie eine Alternative zu privaten Spielen bietet, illegal oder nicht, die dazu beiträgt, Phänomene der Abhängigkeit von Geldspielen, Kriminalität und Geldwäsche einzudämmen. Und entsprechend dem Slogan "Sie spielen, Sie helfen" fließt ein beträchtlicher Teil der Gewinne in die Gesellschaft zurück, in der Form von Subsidien, die Organisationen und Aktivitäten im Interesse der Allgemeinheit zugeteilt werden. Daher besteht eine andere Pflicht der Nationallotterie darin, dafür zu sorgen, dass sie weiterhin diese Rolle zum Schutz der Gesellschaft und der Finanzierung gerechter Sachen ausüben kann. Diese Vision entspringt der Überzeugung, dass der Markt für Lotterien und Glücksspiele nicht liberalisiert werden kann.
Die Nationallotterie möchte ihr Monopol behalten. In einem liberalisierten Markt dürfte die Nationallotterie, um nicht übernommen oder einem übertriebenen Wettbewerb ausgesetzt zu werden, die selben aggressiven Marketing- und Verkaufstechniken wie der Privatsektor anwenden, den Verkauf von nicht rentablen Produkten einstellen, Spiele anbieten, die eine größere Gefahr bergen, davon abhängig zu werden, was mit ihrer Mission des öffentlichen Dienstes nicht vereinbar ist. Um diese soziale Mission zu erfüllen muss die Nationallotterie die politischen Entwicklungen genau verfolgen, sowohl auf europäischer aber auch auf nationaler Ebene, die Entscheidungsträger über die sozialen Risiken informieren, die bestimmte gesetzgebende Vorhaben nach sich ziehen, und das monopolistische Modell Belgiens bei der Europäischen Kommission und gegebenenfalls dem Europäischen Gerichtshof verteidigen.