Missionserklärung


VOM GESETZGEBER ANVERTRAUTE MISSION

Die Nationallotterie, seit dem 16. Juli 2002 in eine Aktiengesellschaft umgebildet, ist von allgemeinem Interesse und nach kommerziellen Methoden betraut mit der Organisation von:

  • Öffentlichen Lotterien, Wetten und Wettbewerben, allgemein in den Formen und nach den Modalitäten wie vom König auf Vorschlag seines Ministers für Dienstaufsicht vorgeschrieben.

  • Glücksspielen in den allgemeinen Formen und nach den Modalitäten wie vom König per Erlass vorgeschrieben, auf Vorschlag seines Ministers für Dienstaufsicht und des Ministers für Justiz und nach Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom Ministerrat abgestimmt.

 

VOM VERWALTUNGSVERTRAG ANVERTRAUTE MISSION

Im Geiste des Gesetzes vom 19. April 2002 hat der zwischen dem belgischen Staat und der Nationallotterie bestehende Verwaltungsvertrag u. a. Aspekten die Verhaltensregeln definiert, denen diese Letztere folgen muss, um ihre Mission als „Dienstleistungserbringer sozial verantwortlicher und professioneller Spielfreuden“ zu erfüllen.

 

Wenn die Nationallotterie für die Promotion der Spiele, die sie organisiert, ebenso wie private Unternehmen, zwar auf kommerziell intensive Methoden zurückgreifen kann, ist sie allerdings daran gehalten, diese so einzusetzen, um gleichzeitig zwei entscheidende Ziele zu verfolgen:

 

Die Mission der Nationallotterie besteht darin, den Markt der bezahlten Spiele gezielt zu kanalisieren, indem sie einer großen Personengruppe unterhaltsame Spiele anbietet, die Freude bereiten und auch sozial verantwortlich sind. Unter Kanalisierungspflicht wird verstanden, dass sie dabei auf dauerhafte und effiziente Handelsmethoden zurückgreifen darf, hierbei jedoch sehr strikten Regeln in Sachen Ethik, Verbraucherschutz und Qualitätsgarantien unterliegt. Um die ihr vom Gesetzgeber anvertrauten Aufgaben durchzuführen ist die Nationallotterie an einen Verwaltungsvertrag gebunden. Darin sind die Bedingungen festgelegt, an die sich die Nationallotterie halten muss, um unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten beider Parteien ihre öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Am 20. September 2010 wurde dieser neue Verwaltungsvertrag zwischen der Nationallotterie und dem Staat im Belgischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Dieser Vertrag bildet eine Richtlinie für die nächsten fünf Jahre.

 

Der Vertrag öffnet der Nationallotterie neue Perspektiven. Er gibt in groben Zügen die Strategie der Nationallotterie für die kommenden Jahre vor und soll einen Einfluss auf zukünftige Diversifikationsmöglichkeiten (Kanäle und Spielprodukte) haben.

 

Dieses Rahmendokument gibt der Nationallotterie die Möglichkeit, sich auf kommerziellem Gebiet zu entfalten und gleichzeitig ihre soziale Rolle zu erfüllen. Es gibt der Nationallotterie auch die Möglichkeit, Filialen zu eröffnen und Partnerschaften mit Privatunternehmen oder anderen öffentlichen Lotterien aufzubauen, um eine effizientere Arbeitsweise zu garantieren, neueste Technologien einzusetzen und auf aktuelle Marktentwicklungen zu reagieren.

 

Dank diesem Vertrag kann sich die Nationallotterie zu den in den nächsten fünf Jahren anstehenden Herausforderungen strategisch aufstellen. Diese Entwicklungen werden unter der Bedingung erfolgen, dass die im Verwaltungsvertrag festgelegten Verpflichtungen eingehalten werden:

  • den Verbraucher schützen;

  • Qualität und Sicherheit gewährleisten;

  • die Bedeutung des traditionellen Verkaufsnetzes erhalten.

 

Als sozial verantwortlicher und professioneller Anbieter von Spielfreuden muss die Nationallotterie das Spiel kanalisieren. In diesem Rahmen sieht der neue Vertrag vor, dass die Nationallotterie:

  • Regelmäßig ihren Marktanteil bewertet;

  • sich an alle Spieler richtet;

  • neue Produkte entwickelt und sie an neueste Markttrends anpasst;

  • modernste Techniken und Mittel hinsichtlich der Marktentwicklung einsetzt;

  • ihre Produkte beim Publikum mit geeigneten Werbekampagnen bekannt macht;

  • jederzeit ihr positives Image bekräftigt;

  • konstant die Bekanntheit ihrer Produkte optimiert.

 

Der neue Verwaltungsvertrag sieht auch eine Reihe von Verpflichtungen vor, die sich auf ein verantwortliches Spielverhalten beziehen. Die Nationallotterie engagiert sich, um:

  • alles daranzusetzen, um möglichst schnell die Zertifikation der „Europäischen Lotterien” zu erhalten;

  • die Rolle des Komitees für verantwortliches Spiel zu stärken;

  • gefährdete Gruppen zu schützen, indem sie keine Werbebotschaften an sie richtet;

  • regelmäßig ihren „Kodex für ethische und verantwortliche Werbung” zu verbessern;

  • keine Spiele zu entwickeln oder zu vermarkten, die sich gezielt an Minderjährige richten;

  • Initiativen ihre Unterstützung zu gewähren, die die Spielsucht bekämpfen;

  • die Auswirkung neuer Produkttypen oder Dienstleistungen auf Spielsucht vom Komitee für verantwortliches Spiel untersuchen zu lassen.

 

Um ihr Monopol über die folgenden fünf Jahre zu erhalten bezahlt die Nationallotterie dem belgischen Staat eine Monopolrente; sie beträgt für diesen Zeitraum 95 Millionen € pro Jahr. Die föderale Regierung hat die Rentenlast für die Nationallotterie um 8.237.000 € erhöht. Gleichzeitig hat die Nationallotterie die Verpflichtung, der Belgischen Entwicklungshilfe, der Nationalen Kasse für Katastrophenschäden, dem Belgischen Überlebensfonds und der König-Balduin-Stiftung Subventionen zu gewähren. Außerdem gibt es Subventionen für sogenannte Zwecke öffentlichen Nutzens. Dieser Subventionsbetrag wurde auf 225,3 Millionen € pro Jahr festgelegt, und dies bis 2015.

 

Als öffentliches Unternehmen, das sich seiner sozialen Rolle durchaus bewusst ist, nutzt die Nationallotterie das Instrument des Sponsorings nicht immer, wie es ein rein kommerzielles Unternehmen machen würde. Neben den auf Produkte gerichteten Sponsorings nutzt sie auch das Instrument des sozialen oder bewährten Sponsorings, auf das Markenimage der Nationallotterie als soziale öffentliche Organisation ausgerichtet. Diese Initiativen begünstigen z. B. die Integration und das Wohlbefinden von benachteiligten Bevölkerungsschichten (Restaurants des Herzens, Abendessen an Neujahr, Besichtigung von Aufführungen und Ausstellungen zu geringen Preisen).

ERHALT DER MISSION

Mit den sicheren und verantwortlichen Spielen der Nationallotterie wird eine Alternative zu privaten Spielen geboten, die, wenn legal, eher zur Spielsucht verleiten bzw. selbst illegal sind. Und … wer spielt, hilft. Denn ein beträchtlicher Teil des Gewinns fließt in der Form von Subventionen an Organisationen und Initiativen allgemeinen Interesses in die Gesellschaft zurück.

 

Daher sieht es die Nationallotterie als wichtigen Auftrag an, diese beschützende Aufgabe und Finanzierung von guten Zwecken fortzuführen. Dieser Vision liegt die Überzeugung zugrunde, dass der Markt für Lotterien und Glücksspiele nicht liberalisiert werden darf. Die Nationallotterie möchte ihr Monopol beibehalten. Glücksspiele und Lotterien sind keine normalen wirtschaftlichen Aktivitäten und müssen speziellen beschützenden Vorschriften unterworfen bleiben.

 

In einem liberalisierten Markt für Glücksspiele würden andere Gesetze gelten. Die Konkurrenz zwischen den Anbietern würde zu aggressiven Marketing- und Verkaufstechniken und mehr Spiele mit einem größeren Abhängigkeitsrisiko führen. Es stünde nicht mehr das allgemeine Interesse, sondern das Erzielen von möglichst viel Gewinn im Vordergrund. Ein solches Vorgehen entspricht nicht dem wirtschaftlichen Wert von Glücksspielen und dem wichtigen gesellschaftlichen Auftrag der Nationallotterie.

 

Um diese soziale Mission weiterzuführen muss die politische Entwicklung von der Nationallotterie sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene genau verfolgt werden. Auch muss das Unternehmen die politisch Verantwortliche informieren und sie auf mögliche soziale Risiken von bestimmten politischen Beschlüssen hinweisen.

 
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